Unionsgeschmacksmuster-VO
- VO (EG) 6/2002
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Titel VIII Verfahren vor dem Amt (Artikel 62 - 78a)
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (Artikel 62 - 69)
- Artikel 62 Begründung der Entscheidungen
- Artikel 63 Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen
- Artikel 64 Mündliche Verhandlung
- Artikel 64a Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die mündliche Verhandlung
- Artikel 65 Beweisaufnahme
- Artikel 65a Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die Beweisaufnahme
- Artikel 66 Zustellung
- Artikel 66a Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die Zustellung
- Artikel 66b Mitteilung eines Rechtsverlusts [noch nicht in Kraft]
- Artikel 66c Mitteilungen an das Amt [noch nicht in Kraft]
- Artikel 66d Übertragung von Befugnissen in Bezug auf Mitteilungen an das Amt
- Artikel 66e Fristen [noch nicht in Kraft]
- Artikel 66f Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die Berechnung der Fristen und deren Dauer
- Artikel 66g Berichtigung von Fehlern und offensichtlichen Versehen [noch nicht in Kraft]
- Artikel 66h Löschung von Eintragungen im Register und Widerruf von Entscheidungen [noch nicht in Kraft]
- Artikel 66i Übertragung von Befugnissen in Bezug auf die Löschung von Einträgen und den Widerruf von Entscheidungen
- Artikel 67 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Artikel 67a Weiterbehandlung [noch nicht in Kraft]
- Artikel 67b Unterbrechung des Verfahrens [noch nicht in Kraft]
- Artikel 67c Übertragung der Befugnis in Bezug auf die Wiederaufnahme des Verfahrens
- Artikel 68 Heranziehung allgemeiner Grundsätze
- Artikel 69 Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen
- Abschnitt 2 Kosten (Artikel 70 - 71)
- Abschnitt 3 Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden der Mitgliedstaaten (Artikel 72 - 76)
- Abschnitt 4 Vertretung (Artikel 77 - 78a)
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften (Artikel 62 - 69)