Prospekt-DVO
- VO (EG) 809/2004
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel II Mindestangaben (Art. 3 - 24)
- Art. 3 In einen Prospekt aufzunehmende Mindestangaben
- Art. 4 Schema für das Registrierungsformular für Aktien
- Art. 4a Schema für Aktienregistrierungsformulare bei komplexer finanztechnischer Vorgeschichte oder bedeutenden finanziellen Verpflichtungen
- Art. 5 Modul für Pro forma-Finanzinformationen
- Art. 6 Schema für die Wertpapierbeschreibung für Aktien
- Art. 7 Schema für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR
- Art. 8 Schema für die Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR
- Art. 9 Modul für Garantien
- Art. 10 Schema für das Registrierungsformular für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („Asset backed securities“/ABS)
- Art. 11 Modul für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („Asset backed securities“/ABS)
- Art. 12 Schema für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR
- Art. 13 Schema für Zertifikate, die Wertpapiere vertreten („depository receipts“)
- Art. 14 Schema für das Registrierungsformular für Banken
- Art. 15 Schema für die Wertpapierbeschreibung für derivative Wertpapiere
- Art. 16 Schema für die Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR
- Art. 17 Zusätzliches Modul für die zugrunde liegende Aktie in Form von Dividendenwerten
- Art. 18 Schema für das Registrierungsformular für Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs
- Art. 19 Schema für das Registrierungsformular für Mitgliedstaaten, Drittstaaten und ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
- Art. 20 Schema für das Registrierungsformular für internationale öffentliche Organisationen und für Emittenten von Schuldtiteln, deren Garantiegeber ein OECD-Mitgliedstaat ist
- Art. 20a Zusätzliches Angabemodul für die Zustimmung gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2003/71/EG
- Art. 21 Kombinationsmöglichkeiten der Schemata und Module
- Art. 22 In einen Basisprospekt aufzunehmende Mindestangaben und seine dazugehörigen endgültigen Bedingungen
- Art. 23 Anpassungen an die Mindestangaben im Prospekt und im Basisprospekt
- Art. 24 Inhalt der Zusammenfassung des Prospekts, des Basisprospekts und der einzelnen Emission