Prospekt-DVO
- VO (EG) 809/2004
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- [Erwägungsgründe]
- Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen (Art. 1 - 2a)
- Kapitel II Mindestangaben (Art. 3 - 24)
- Art. 3 In einen Prospekt aufzunehmende Mindestangaben
- Art. 4 Schema für das Registrierungsformular für Aktien
- Art. 4a Schema für Aktienregistrierungsformulare bei komplexer finanztechnischer Vorgeschichte oder bedeutenden finanziellen Verpflichtungen
- Art. 5 Modul für Pro forma-Finanzinformationen
- Art. 6 Schema für die Wertpapierbeschreibung für Aktien
- Art. 7 Schema für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR
- Art. 8 Schema für die Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR
- Art. 9 Modul für Garantien
- Art. 10 Schema für das Registrierungsformular für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („Asset backed securities“/ABS)
- Art. 11 Modul für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („Asset backed securities“/ABS)
- Art. 12 Schema für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR
- Art. 13 Schema für Zertifikate, die Wertpapiere vertreten („depository receipts“)
- Art. 14 Schema für das Registrierungsformular für Banken
- Art. 15 Schema für die Wertpapierbeschreibung für derivative Wertpapiere
- Art. 16 Schema für die Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR
- Art. 17 Zusätzliches Modul für die zugrunde liegende Aktie in Form von Dividendenwerten
- Art. 18 Schema für das Registrierungsformular für Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs
- Art. 19 Schema für das Registrierungsformular für Mitgliedstaaten, Drittstaaten und ihre regionalen und lokalen Gebietskörperschaften
- Art. 20 Schema für das Registrierungsformular für internationale öffentliche Organisationen und für Emittenten von Schuldtiteln, deren Garantiegeber ein OECD-Mitgliedstaat ist
- Art. 20a Zusätzliches Angabemodul für die Zustimmung gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2003/71/EG
- Art. 21 Kombinationsmöglichkeiten der Schemata und Module
- Art. 22 In einen Basisprospekt aufzunehmende Mindestangaben und seine dazugehörigen endgültigen Bedingungen
- Art. 23 Anpassungen an die Mindestangaben im Prospekt und im Basisprospekt
- Art. 24 Inhalt der Zusammenfassung des Prospekts, des Basisprospekts und der einzelnen Emission
- Kapitel III Aufmachung des Prospekts, des Basisprospekts und ihrer Nachträge (Art. 25 - 26)
- Kapitel IIIa Verhältnismäßige Angabepflichten (Art. 26a - 26c)
- Kapitel IV Angaben und Aufnahme von Angaben in Form eines Verweises (Art. 27 - 28)
- Kapitel V [aufgehoben] (Art. 29 - 34)
- Kapitel VI Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 35 - 36)
- Schlussformel
- Anhänge
- Anhang I Mindestangaben für das Registrierungsformular für Aktien (Modul)
- Anhang II Modul für Pro forma-Finanzinformationen
- Anhang III Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für Aktien (Schema)
- Anhang IV Mindestangaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere (Schema) (Schuldtitel und derivative Wertpapiere mit einer Stückelung von weniger als EUR 100 000)
- Anhang V Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel (Schema) (Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als EUR 100 000)
- Anhang VI Mindestangaben für Garantien
- Anhang VII Mindestangaben für das Registrierungsformular für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („asset backed securities“/ABS) (Schema)
- Anhang VIII Mindestangaben für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („asset backed securities“/ABS) (Zusätzliches Modul)
- Anhang IX Mindestangaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere (Schema)
- Anhang X Mindestangaben für Zertifikate, die Aktien vertreten (Schema)
- Anhang XI Mindestangaben für das Registrierungsformular für Banken (Schema)
- Anhang XII Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für derivative Wertpapiere (Schema)
- Anhang XIII Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR (Schema)
- Anhang XIV Zusätzliches Modul für die zugrunde liegende Aktie
- Anhang XV Mindestangaben für das Registrierungsformular für Wertpapiere, die von Organismen für gemeinsame Anlagen des geschlossenen Typs ausgegeben werden (Schema)
- Anhang XVI Mindestangaben für das Registrierungsformular für Wertpapiere, die von Mitgliedstaaten, Drittstaaten und ihren regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ausgegeben werden (Schema)
- Anhang XVII Mindestangaben für das Registrierungsformular für Wertpapiere, die von internationalen öffentlichen Organismen ausgegeben werden, und für Schuldtitel, deren Garantiegeber ein OECD-Mitgliedstaat ist (Schema)
- Anhang XVIII
- Anhang XIX Verzeichnis bestimmter Kategorien von Emittenten
- Anhang XX Verzeichnis der Schemata und Module für die Wertpapierbeschreibung
- Anhang XXI Liste der zusätzlichen Angaben in den endgültigen Bedingungen
- Anhang XXII Für die Zusammenfassungen vorgeschriebene Angaben
- Anhang XXIII Mindestangaben für das Aktienregistrierungsformular bei Bezugsrechtsemissionen (verhältnismäßiges Schema)
- Anhang XXIV Mindestangaben für die Wertpapierbeschreibung für Aktien bei Bezugsrechtsemissionen (verhältnismäßiges Schema)
- Anhang XXV Mindestangaben für das Aktienregistrierungsformular von KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (verhältnismäßiges Schema)
- Anhang XXVI Mindestangaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere (< 100 000 EUR) von KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (verhältnismäßiges Schema)
- Anhang XXVII Mindestangaben für das Registrierungsformular für Schuldtitel und derivative Wertpapiere (≥ 100 000 EUR) von KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (verhältnismäßiges Schema)
- Anhang XXVIII Mindestangaben für Aktienzertifikate von KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung (verhältnismäßiges Schema)
- Anhang XXIX Mindestangaben bei Emissionen von Kreditinstituten gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe j der Richtlinie 2003/71/EG (verhältnismäßiges Schema)
- Anhang XXX Zusätzliches Angabemodul für die Zustimmung gemäß Artikel 20a (Zusätzliches Modul)