VO (EG) 883/2004
- VO (EG) 883/2004
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- [Erwägungsgründe]
- Titel I Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 - 10)
- Titel II Bestimmung des anwendbaren Rechts (Artikel 11 - 16)
- Titel III Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen (Artikel 17 - 70)
- Titel IV Verwaltungskommission und beratender Ausschuss (Artikel 71 - 75)
- Titel V Verschiedene Bestimmungen (Artikel 76 - 86)
- Artikel 76 Zusammenarbeit
- Artikel 77 Schutz personenbezogener Daten
- Artikel 78 Elektronische Datenverarbeitung
- Artikel 79 Finanzierung von Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit
- Artikel 80 Befreiungen
- Artikel 81 Anträge, Erklärungen oder Rechtsbehelfe
- Artikel 82 Ärztliche Gutachten
- Artikel 83 Anwendung von Rechtsvorschriften
- Artikel 84 Einziehung von Beiträgen und Rückforderung von Leistungen
- Artikel 85 Ansprüche der Träger
- Artikel 86 Bilaterale Vereinbarungen
- Titel VI Übergangs- und Schlussbestimmungen (Artikel 87 - 91)
- Schlussformel
- Anhang I Unterhaltsvorschüsse und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen (Artikel 1 Buchstabe z))
- Anhang II Bestimmungen von Abkommen, die weiter in Kraft bleiben und gegebenenfalls auf die Personen beschränkt sind, für die diese Bestimmungen gelten (Artikel 8 Absatz 1)
- Anhang III Beschränkung des Anspruchs auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern (Artikel 18 Absatz 2)
- Anhang IV Mehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren (Artikel 27 Absatz 2)
- Anhang V Mehr Rechte für ehemalige Grenzgänger, die in den Mitgliedstaat zurückkehren, in dem sie zuvor eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben (findet nur Anwendung, wenn der Mitgliedstaat, in dem der Träger, der die Kosten der d
- Anhang VI Rechtsvorschriften des Typs A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten (Artikel 44 Absatz 1)
- Anhang VII Übereinstimmung zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Grad der Invalidität (Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung)
- Anhang VIII Fälle, in denen auf die anteilige Berechnung verzichtet wird oder diese keine Anwendung findet (Artikel 52 Absätze 4 und 5)
- Anhang IX Leistungen und Abkommen, die es ermöglichen, Artikel 54 anzuwenden
- Anhang X Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen (Artikel 70 Absatz 2 Buchstabe c))
- Anhang XI Besondere Vorschriften für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten (Artikel 51 Absatz 3, 56 Absatz 1 und 83)