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FahrschAusbO 1998
- FahrschAusbO 1998
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- § 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung
- § 2 Art und Umfang der Ausbildung
- § 3 Allgemeine Ausbildungsgrundsätze
- § 4 Theoretischer Unterricht
- § 5 Praktischer Unterricht
- § 6 Abschluß der Ausbildung
- § 7 Ausnahmen
- § 8 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
- Anlage 2.1 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse M (2 Doppelstunden)
- Anlage 2.2 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klassen B und S (2 Doppelstunden)
- Anlage 2.3 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)
- Anlage 2.4 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)
- Anlage 2.5 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden)
- Anlage 2.6 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)
- Anlage 2.7 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)
- Anlage 2.8 Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff
- Anlage 3 Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen
- Anlage 4 Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A, B, BE, C1, C1E, C und CE
- Anlage 5 Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E und DE
- Anlage 6 Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und T
- Anlage 7.1 [Ausbildungsbescheinigung für den theoretischen Mindestunterricht]
- Anlage 7.2 [Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterrricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T]
- Anlage 7.3 [Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterrricht der Klassen D1, D1E, D und DE]
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