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FeV

Fahrerlaubnis-Verordnung | BUND
FeV: Anlage 1 Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer
Rechtsstand: 11.10.2024