FeV
- FeV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- II. Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 - 48b)
- 1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6c)
- § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
- § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
- § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
- § 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- § 6c Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
- 1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6c)