FeV
- FeV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- II. Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 - 48b)
- 1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6c)
- § 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
- § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
- § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
- § 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
- § 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
- § 6c Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
- 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 7 - 20)
- 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 21 - 25b)
- 4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen (§§ 26 - 27)
- 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 - 31)
- 6. Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 32 - 39)
- 7. Fahreignungs-Bewertungssystem (§§ 40 - 45)
- 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen (§§ 46 - 47)
- 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48)
- 10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (§§ 48a - 48b)
- 1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6c)