FeV
- FeV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- II. Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 - 48b)
- 1. Allgemeine Regelungen (§§ 4 - 6c)
- 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 7 - 20)
- 3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 21 - 25b)
- 4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen (§§ 26 - 27)
- 5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 - 31)
- 6. Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 32 - 39)
- 7. Fahreignungs-Bewertungssystem (§§ 40 - 45)
- § 40 Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
- § 41 Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
- § 42 Fahreignungsseminar
- § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
- § 43a Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
- § 44 Teilnahmebescheinigung
- § 45 [aufgehoben]
- 8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen (§§ 46 - 47)
- 9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48)
- 10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre (§§ 48a - 48b)