beck-online
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Suche:
Detailsuche
Suchbereich
Mein
Mein Steuern und Bilanzen
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Module suchen
Service
Anmelden
FinSV
Gesamte Vorschrift
FinSV
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 4 Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen (§§ 24 - 27)
§ 24 Abgabe und Weiterleitung bei Unzuständigkeit
§ 25 Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
§ 26 Übergangsregelungen
§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Finanzschlichtungsstellenverordnung | BUND
FinSV: § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Rechtsstand: 31.08.2024
Bestellen
Module suchen
Kündigen
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
© 2025