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FormAnpG

Einführung zum Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr

ERLÄUTERUNGEN Von Dr. Reinhard Nissel Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz 1Die Informationstechnik ist heute zur Schlüsseltechnologie für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes geworden. 2Sie greift zunehmend in den Rechtsverkehr ein, da sie eine moderne Erstellung und schnelle Übermittlung von Erklärungstexten sowie die rationelle elektronische Archivierung von Dokumenten ermöglicht. 1Deshalb war angesichts solcher Veränderungen über die für den Geschäftsverkehr geltenden Regeln des Zivilrechts nachzudenken. 2Dabei spielten die in den letzten 100 Jahren kaum veränderten zivilrechtlichen Formvorschriften eine besondere Rolle, bei denen für Willenserklärungen herkömmliche Trägermedien zur Auswahl standen, typischerweise also das Papier. 3Darauf waren im BGB und in den später geschaffenen angrenzenden Nebengesetzen sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht etwa 450 Rechtsvorschriften mit gesetzlicher Schriftform (§ BGB § 126 BGB) ausgerichtet. 4Unter diesen Bedingungen behinderte die Schriftform häufig ein zügiges Handeln und den rationellen Einsatz moderner Technik. 5So konnten geschäftliche Erklärungen, die dem gesetzlichen oder vereinbarten Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift unterliegen, zwar auf dem Computer erstellt, aber nicht direkt auf telekommunikativem Wege übermittelt werden. 6Jeder formbedürftige Vorgang musste ausgedruckt und eigens unterschrieben werden. 1Diesen Hürden für den Einsatz der modernen Informationstechnik stand zunehmend das Bedürfnis gegenüber, durch elektronische Übermittlung schneller und rationeller rechtsgeschäftliche oder rechtlich verbindliche Erklärungen abgeben und übermitteln oder elektronische Dokumente und Informationen speichern (archivieren) zu können. 2Damit verbunden war der außerordentlich stark ausgeprägte Wunsch, durch rechtliche Rahmenbedingungen Klarheit, Sicherheit und verlässliche Strukturen zu erhalten. 3Darin eingeschlossen war das Anliegen, die zivilrechtlichen und beweisrechtlichen Fragen im Hinblick auf die Möglichkeiten moderner Informations- und Kommunikationstechnologie dahingehend zu überprüfen, ob sie die Bedürfnisse eines modernen Geschäftsverkehrs fördern oder zumindest nicht behindern. 4Die neuen Technologien eröffnen ein Potential zur Kostensenkung und

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