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FPackV

Fertigpackungsverordnung | BUND
FPackV: Anlage 4 Verfahren zur Prüfung der Füllmenge nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen und anderer Verkaufseinheiten gleicher Nennlänge oder gleicher Nennfläche ohne Umhüllung durch die zuständigen Behörden
Rechtsstand: 31.08.2024