FPackV 1994
- FPackV 1994
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter (§§ 30 - 31)
- § 30 Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter
- § 31 Fertigpackungen mit Füllmengen von mehr als 10 Kilogramm oder Liter