FPackV 1994
- FPackV 1994
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Abschnitt Verbindliche Standardisierung und Maßbehältnisse (§§ 1 - 5)
- Zweiter Abschnitt Füllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen (§§ 6 - 21)
- § 6 Kennzeichnung der Füllmenge
- § 7 Kennzeichnung der Füllmenge bei Fertigpackungen mit bestimmten Erzeugnissen
- § 8 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit Lebensmitteln
- § 9 Kennzeichnung der Stückzahl bei Fertigpackungen mit anderen Erzeugnissen
- § 10 Befreiung von der Füllmengenkennzeichnung
- § 11 Abtropfgewicht
- § 12 [aufgehoben]
- § 13 [aufgehoben]
- § 14 [aufgehoben]
- § 15 [aufgehoben]
- § 16 [aufgehoben]
- § 17 [aufgehoben]
- § 18 Art und Weise der Füllmengenangabe
- § 19 [aufgehoben]
- § 20 Schriftgrößen
- § 21 EWG-Zeichen für Fertigpackungen
- Dritter Abschnitt Füllmengen von Fertigpackungen (§§ 22 - 29)
- Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter (§§ 30 - 31)
- Fünfter Abschnitt Offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung (§§ 31a - 33)
- Sechster Abschnitt Ausnahmen, Nachschau, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 33a - 39)
- Anlage 1 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
- Anlage 2 [aufgehoben]
- Anlage 3 [aufgehoben]
- Anlage 4a Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 4b Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 5 Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 6
- Anlage 7 Geeignete Kontrollmeßgeräte im Sinne des § 27 und geeignete Waagen im Sinne des § 31 der Fertigpackungsverordnung
- Anlage 8 Zeichen nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b
- Anlage 9 Zeichen nach § 21 Abs. 1