FPackV 1994
- FPackV 1994
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Erster Abschnitt Verbindliche Standardisierung und Maßbehältnisse (§§ 1 - 5)
- Zweiter Abschnitt Füllmengenkennzeichnung von Fertigpackungen (§§ 6 - 21)
- Dritter Abschnitt Füllmengen von Fertigpackungen (§§ 22 - 29)
- § 22 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Gewicht oder Volumen
- § 22a Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung des Abtropfgewichts
- § 23 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Länge oder Fläche
- § 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl
- § 25 Minusabweichungen bei bestimmten Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge
- § 26 Bezugstemperatur
- § 27 Kontrollmeßgeräte und Aufzeichnungen
- § 28 Verwendung von Meßgeräten
- § 29 Herstellerangabe
- Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für Fertigpackungen mit Füllmengen von weniger als 5 Gramm oder Milliliter oder mehr als 10 Kilogramm oder Liter (§§ 30 - 31)
- Fünfter Abschnitt Offene Packungen, unverpackte Backwaren und Verkaufseinheiten ohne Umhüllung (§§ 31a - 33)
- Sechster Abschnitt Ausnahmen, Nachschau, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 33a - 39)
- Anlage 1 Verbindliche Werte für die Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Wein und Spirituosen
- Anlage 2 [aufgehoben]
- Anlage 3 [aufgehoben]
- Anlage 4a Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Gewicht oder Volumen gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 4b Verfahren zur Prüfung der Füllmengen nach Länge, Fläche oder Stückzahl gekennzeichneter Fertigpackungen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 5 Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnissen durch die zuständigen Behörden
- Anlage 6
- Anlage 7 Geeignete Kontrollmeßgeräte im Sinne des § 27 und geeignete Waagen im Sinne des § 31 der Fertigpackungsverordnung
- Anlage 8 Zeichen nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b
- Anlage 9 Zeichen nach § 21 Abs. 1