FRV
- FRV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Dritter Abschnitt Übermittlungen durch Abruf im automatisierten Verfahren (§§ 12 - 14a)
- § 12 Art der zu übermittelnden Daten
- § 12a Übermittlung von Daten nach § 36 Abs. 2a des Straßenverkehrsgesetzes
- § 12b Automatiserte Übermittlung von Daten nach § 36 Abs. 2b des Straßenverkehrsgesetzes
- § 13 Sicherung gegen Mißbrauch
- § 14 Aufzeichnung der Abrufe
- § 14a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen im Ausland