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Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung | BUND
FSPersAV: Anlage 9 Bewertung der Leistungen in Leistungsnachweisen, Teilprüfungen und Prüfungen, Ermittlung des Ergebnisses einer Prüfung aus den Ergebnissen der Teilprüfungen, Erbringen von Leistungsnachweisen und Bestehen von Prüfungen
Rechtsstand: 07.06.2025