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FZV 2011
Gesamte Vorschrift
FZV 2011
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 2a Internetbasierte Zulassung (§§ 15a - 15l)
Unterabschnitt 3 Internetbasierte Erstzulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel (§§ 15i - 15l)
§ 15i Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen
§ 15j Internetbasierte Erstzulassung
§ 15k Internetbasierte Wiederzulassung
§ 15l Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebnahme
[Fahrzeug-Zulassungsverordnung 2011] | BUND
[FZV 2011]: § 15k Internetbasierte Wiederzulassung
galt bis: 31.08.2023
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