FZV 2011
- FZV 2011
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 3 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr (§§ 16 - 19)
- § 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
- § 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
- § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
- § 18 Fahrten im internationalen Verkehr
- § 19 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland