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FZV 2011
- FZV 2011
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 6 Fahrzeugregister (§§ 30 - 45a)
- § 30 Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
- § 31 Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
- § 32 Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
- § 33 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 34 Übermittlung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
- § 35 Übermittlung von Daten an die Versicherer
- § 36 Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen Behörden
- § 36a [aufgehoben]
- § 37 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
- § 38 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
- § 39 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 39a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
- § 40 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
- § 41 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
- § 42 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
- § 43 Übermittlungssperren
- § 44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister
- § 45 Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
- § 45a Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
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