GBBerG
- GBBerG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 3 Nicht eingetragene dingliche Rechte (§§ 8 - 9a)
- § 8 Nicht eingetragene Rechte
- § 9 Leitungen und Anlagen für die Versorgung mit Energie und Wasser sowie die Beseitigung von Abwasser
- § 9a [Wasserwirtschaftliche Anlagen; Energieanlagen]