DesignG
- DesignG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 13 Schutz eingetragener Designs nach dem Haager Abkommen (§§ 66 - 71)
- § 66 Anwendung dieses Gesetzes
- § 67 Einreichung der internationalen Anmeldung
- § 68 Weiterleitung der internationalen Anmeldung
- § 69 Prüfung auf Eintragungshindernisse
- § 70 Nachträgliche Schutzentziehung
- § 71 Wirkung der internationalen Eintragung