Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

§ 39 [Inkrafttreten; aufgehobene Vorschriften]

(1) 1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft.

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen