GrEStG
- GrEStG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Siebenter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (§§ 17 - 22)
- § 17 Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- § 18 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare
- § 19 Anzeigepflicht der Beteiligten
- § 20 Inhalt der Anzeigen
- § 21 Urkundenaushändigung
- § 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung