GBV
- GBV
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt XIII Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch (§§ 61 - 93)
- Unterabschnitt 1 Das maschinell geführte Grundbuch (§§ 61 - 66)
- § 61 Grundsatz
- § 62 Begriff des maschinell geführten Grundbuchs
- § 63 Gestaltung des maschinell geführten Grundbuchs; Verordnungsermächtigung
- § 64 Anforderungen an Anlagen und Programme
- § 65 Sicherung der Anlagen und Programme
- § 66 Sicherung der Daten
- Unterabschnitt 1 Das maschinell geführte Grundbuch (§§ 61 - 66)