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GwG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 4 Transparenzregister (§§ 18 - 26a)
- § 18 Einrichtung des Transparenzregisters und registerführende Stelle
- § 19 Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
- § 19a Angaben zu Immobilien
- § 19b Erfassung und Zuordnung von Immobilien
- § 20 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Vereinigungen
- § 20a Automatische Eintragung für Vereine
- § 21 Transparenzpflichten im Hinblick auf bestimmte Rechtsgestaltungen
- § 22 Zugängliche Dokumente und Datenübermittlung an das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- § 23 Einsichtnahme in das Transparenzregister, Verordnungsermächtigung
- § 23a Meldung von Unstimmigkeiten an die registerführende Stelle
- § 23b Meldung von Unstimmigkeiten bei der Zuordnung von Immobilien [noch nicht in Kraft]
- § 24 Gebühren und Auslagen, Verordnungsermächtigung
- § 25 Übertragung der Führung des Transparenzregisters, Verordnungsermächtigung
- § 26 Europäisches System der Registervernetzung, Verordnungsermächtigung
- § 26a Abruf durch bestimmte Behörden
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