GwG
- GwG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 5 Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (§§ 27 - 42)
- § 27 Zentrale Meldestelle
- § 28 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
- § 28a Unterrichtung des Deutschen Bundestages
- § 29 Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 30 Analyse von Meldungen und Informationen
- § 31 Auskunftsrecht gegenüber inländischen öffentlichen Stellen, Datenzugriffsrecht, Verordnungsermächtigung
- § 32 Datenübermittlungsverpflichtung an inländische öffentliche Stellen
- § 32a Datenübermittlung an Europol
- § 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 34 Informationsersuchen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- § 35 Datenübermittlung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit
- § 36 Automatisierter Datenabgleich im europäischen Verbund
- § 37 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung personenbezogener Daten aus automatisierter Verarbeitung und bei Speicherung in automatisierten Dateien
- § 38 Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Vernichtung personenbezogener Daten, die weder automatisiert verarbeitet werden noch in einer automatisierten Datei gespeichert sind
- § 38a Protokollierung von Informationsersuchen, Statistik, Verordnungsermächtigung
- § 39 Errichtungsanordnung
- § 40 Sofortmaßnahmen
- § 41 Rückmeldung an Verpflichtete und Behörden
- § 42 Benachrichtigung von inländischen öffentlichen Stellen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen