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HafLotsO

[Hafenlotsordnung] | HBG
[HafLotsO]: § 7 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht für Seeschiffe über 130 Meter Länge beziehungsweise 21 Meter Breite sowie für Arbeitsschiffe und schwimmende Geräte
Rechtsstand: 12.09.2024