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[Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz] | HES
AG-KJHG: § 26 Förderung besonderer Angebote der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und der Hilfe für junge Volljährige
galt bis: 31.12.2006