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Hess. FFG
Gesamte Vorschrift
Hess. FFG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Vierter Abschnitt Urkundstätigkeit des Gerichts einschließlich des Urkundsbeamten und Gerichtsvollziehers (Artikel 38 - 83)
Erster Titel Zuständigkeit (Artikel 38 - 83)
I. Zuständigkeit im allgemeinen (Artikel 38)
II. Zuständigkeit in bestimmten Fällen (Artikel 39 - 46)
III. Bezirksüberschreitung ((Artikel 47–72))
IV. Verbleib der Urkunden. Ausfertigungen und Abschriften. Einsicht (Artikel 73 - 83)
Erster Titel
Zuständigkeit
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