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[VO zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber] | BUND
[InsoGKPauschVO]: § 3 Höhe der Pauschale für die Prüfung der Arbeitgeber durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung
Rechtsstand: 14.09.2024