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IntFamRVG
Gesamte Vorschrift
IntFamRVG
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Abschnitt 5 Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses im Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens (§§ 16 - 36)
Unterabschnitt 2 Beschwerde (§§ 24 - 27)
§ 24 Einlegung der Beschwerde; Beschwerdefrist
§ 25 Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch
§ 26 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde
§ 27 Anordnung der sofortigen Wirksamkeit
Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz | BUND
IntFamRVG: § 27 Anordnung der sofortigen Wirksamkeit
Rechtsstand: 15.09.2024
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