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Verwaltungsvorschriften0
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InvG
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- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 29)
- Abschnitt 2 Kapitalanlagegesellschaften (§§ 6 - 19l)
- § 6 Kapitalanlagegesellschaften
- § 7 Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- § 7a Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung
- § 7b Versagung der Erlaubnis
- § 8 Anhörung der zuständigen Stelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Dritt
- § 9 Allgemeine Verhaltensregeln
- § 9a Organisationspflichten
- § 10 [aufgehoben]
- § 11 Kapitalanforderungen
- § 12 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- § 12a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften
- § 13 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften
- § 13a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften
- § 14 Verwaltungsgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat
- § 15 Meldungen an die Europäische Kommission und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
- § 16 Auslagerung
- § 17 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- § 17a Abberufung von Geschäftsleitern; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 17b Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis; Maßnahmen bei der Abwicklung
- § 17c Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte
- § 18 Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank
- § 19 Zusammenarbeit mit anderen Stellen und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
- § 19a Werbung
- § 19b Sicherungseinrichtung
- § 19c Anzeigen
- § 19d Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht
- § 19e Bestellung eines Abschlussprüfers in besonderen Fällen
- § 19f Besondere Pflichten des Abschlussprüfers
- § 19g Auskünfte und Prüfungen der Kapitalanlagegesellschaften und der an ihr bedeutend beteiligten Inhaber
- § 19h Auskünfte und Prüfungen zur Verfolgung unerlaubt betriebener Investmentgeschäfte
- § 19i Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln
- § 19j Maßnahmen bei Gefahr
- § 19k Insolvenzantrag
- § 19l Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren
- Abschnitt 2 Kapitalanlagegesellschaften (§§ 6 - 19l)
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