Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
[Investmentsteuergesetz] | BUND
InvStG: § 43 Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung
Rechtsstand: 06.02.2025