IRG
- IRG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Neunter Teil Vollstreckungshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 84 - 90z)
- Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (§§ 90o - 90z)
- § 90o Grundsatz
- § 90p Voraussetzungen der Zulässigkeit
- § 90q Unterlagen
- § 90r Bewilligungshindernisse
- § 90s Vorläufige Bewilligungsentscheidung
- § 90t Gerichtliches Verfahren
- § 90u Gerichtliche Zulässigkeitsentscheidung
- § 90v Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
- § 90w Durchführung der Überwachung
- § 90x Erneuerte und geänderte Maßnahmen
- § 90y Abgabe der Überwachung
- § 90z Rücknahme der Überwachungsabgabe
- Abschnitt 5 Überwachung von Maßnahmen zur Vermeidung von Untersuchungshaft (§§ 90o - 90z)