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JVEG

Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz | BUND
JVEG: § 25 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
Rechtsstand: 01.01.2026