JVKostG
- JVKostG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt 3 Kostenerhebung (§§ 10 - 13)
- § 10 Ermäßigung der Gebühren und Absehen von der Kostenerhebung
- § 11 Absehen von der Kostenerhebung wegen des öffentlichen Interesses
- § 12 Nichterhebung von Kosten in bestimmten Fällen
- § 13 Nichterhebung von Kosten bei unrichtiger Sachbehandlung