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Verordnung über die Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen bei Verwendung von Konzernabschlüssen und Zwischenabschlüssen auf Konzernebene (KonzernabschlussüberleitungsverordnungKonÜV) zur Fussnote [1]

Vom 12. Februar

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