KrWG
- KrWG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte (§§ 58 - 61)
- § 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
- § 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
- § 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte