KWG
- KWG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften (§§ 10 - 31)
- 5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften (§§ 24 - 25f)
- § 24 Anzeigen
- § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und ‑abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
- § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
- § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung
- § 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
- § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- § 25c Geschäftsleiter
- § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- § 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern
- § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
- 5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften (§§ 24 - 25f)