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Verordnung zur Konkretisierung der Anzeigepflichten nach § 30h Absatz 2 Satz 3 und § 30j Absatz 3 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (Leerverkaufs-AnzeigeverordnungLAnzV) zur Fussnote [1]

Vom 7. April 2011

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