LBeamtVG
- LBeamtVG
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Abschnitt X Vorhandene Versorgungsempfänger (§§ 69 - 69g)
- § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
- § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
- § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 bewilligte Freistellungen und eingetretene Versorgungsfälle
- § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
- § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
- § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001
- § 69f Übergangsregelung zu § 35
- § 69g Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes über die Anhebung der Altersgrenzen und Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften