Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen
[Pflegeschulverordnung] | LSA
Pfl-VO: § 31b Prüfung für Nichtschülerinnen zur „Staatlich anerkannten Pflegehelferin“ und für Nichtschüler zum „Staatlich anerkannten Pflegehelfer“
Rechtsstand: 24.09.2025