Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

§ 60 zur Fussnote [1] [Inkrafttreten; aufgehobene Vorschriften]

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1953

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Ansicht
Einstellungen