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Einführung zum Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz)

Von Dr. Birgit Grundmann, Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz 1Bereits 1974 hat der BT die Bundesregierung aufgefordert, „einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das derzeit geltende, in zahlreiche Vorschriften zersplitterte Recht über die soziale Sicherung des Wohnens bereinigt und diese Vorschriften einheitlich und für die Betroffenen verständlich und übersichtlich zusammenfasst …“. 2Der Grund für die vom BT zu Recht beklagte Unübersichtlichkeit und Unverständlichkeit des Wohnraummietrechts waren die zahlreichen Gesetzesänderungen nach Inkrafttreten des BGB. 3Zwei Weltkriege hatten zu großer Wohnungsnot geführt, der man mit einer Wohnraumbewirtschaftung begegnete. 4Damit war aber zwangsläufig auch eine erhebliche Einschränkung der ursprünglich weitgehenden Vertragsfreiheit im Mietrecht verbunden. 5Erst Mitte der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts begann man mit dem Abbau der Wohnraumbewirtschaftung. 6Parallel dazu wurde das soziale Mietrecht eingeführt und in den Folgejahren immer weiter ausgebaut. 7Das Mietrecht wurde dabei immer komplizierter und unübersichtlicher. 8Im Jahre 1994 setzte die Bundesregierung eine Expertenkommission ein, die in ihrem Bericht „Wohnungspolitik auf dem Prüfstand“ auch zahlreiche Vorschläge für eine Reform des Mietrechts unterbreitete und sich im Ergebnis für eine deutliche Liberalisierung und Deregulierung aussprach. 91996 berief das BMJ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die nach kurzer Zeit einen umfangreichen Bericht mit Textvorschlägen vorlegte. 10Dieser stellte die wesentliche Grundlage der weiteren Gesetzgebungsarbeiten dar. 11In der 13. Legislaturperiode scheiterte der Versuch der Regierungskoalition,

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