MoselSchPV
- MoselSchPV
- Änderungsverzeichnis
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Erster Teil Auf der gesamten internationalen Moselstrecke anwendbare Bestimmungen (§§ 1.01 - 10.02)
- Zweiter Teil Umweltbestimmungen (§§ 11.01 - 11.09)
- Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder ‑buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
- Anlage 2
- Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6 Schallzeichen
- Anlage 7 Schiffahrtszeichen
- Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
- I. Allgemeines
- II. Bezeichnung der Fahrrinne
- III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße
- IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen in der Wasserstraße
- V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschiffahrt
- VI. Bezeichnung von besonderen Wasserflächen
- Anlage 9
- Anlage 10
- Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind: Erläuterungen des „Navigationsstatus“ und des „Bezugspunktes der Positionsinformation auf dem Fahrzeug“
- Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
- Anlage 13 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und sonstigen Unterlagen nach § 1.10 MoselSchPV