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MoselSchPV

[Moselschifffahrtspolizeiverordnung] | BUND
MoselSchPV: § 1.28 Abweichungen von dieser Verordnung für ein Fahrzeug, bei dem Aufgaben der Besatzung oder des Schiffsführers automatisiert wahrgenommen werden, oder für ein ferngesteuertes Fahrzeug
Rechtsstand: 03.01.2026