Logo: Zur Startseite von Steuern & Bilanzen

MPEUAnpG

Artikel 17 zur Fussnote [1] Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) 1Am Tag nach der Verkündung zur Fussnote [2]treten in Kraft: 1.in Artikel MPEUANPG Artikel 1 die §§ MPDG § 88 und MPDG § 97 Absatz

Geltungszeiträume

Alle Fassungen anzeigen

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen