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COVLVO M-V

Corona-LVO M-V | MV
[COVLVO M-V]: Anlage 41 Öffentlich zugängliche Bereiche von Bahnhofsgebäuden und von anderen Innenbereichen sonstiger Einrichtungen des Öffentlichen Personenverkehrs, in den dem Publikumsverkehr zugänglichen Innenbereichen von Häfen, in Abfertigungshallen an Flughäfen und für Schiffsreisen
galt bis: 17.03.2022