BSchiffStVG
- BSchiffStVG
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 [Zustimmung]
- § 2 [Inkrafttreten]
- Anlage Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen